Liegenschaftsvermessungen

Amtliche Grenzfeststellung

Das Setzen von amtlichen Grenzpunkten gehört in Baden-Württemberg zur unseren Aufgaben. Bei der Grenzfeststellung wird derjenige Grenzpunkt abgemarkt, dessen Grenzzeichen fehlt oder als unabgemarkt nachgewiesen ist. Ist das Grenzzeichen in der Örtlichkeit vorhanden, wird die Abmarkung auf Übereinstimmung mit den Festlegungen im Liegenschaftskataster geprüft.  Diese hoheitliche Aufgabe dürfen nur die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Vermessungsämter durchführen.

 

Amtliche Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster

Nach Errichtung eines neuen Gebäudes oder nach der Veränderung des Grundrisses sowie der Änderung der Gebäudefunktion muss dieses für das Liegenschaftskataster eingemessen werden. Diese Einmessung dient der Eigentumssicherung und der Aktualität des Liegenschaftskataster, welches Geodatengrundlage für ganz Baden-Württemberg ist.

Diese hoheitliche Aufgabe dürfen nur die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Vermessungsämter durchführen.

 

 

Grundstücksteilung/Flurstückszerlegung

Ausgehend von einem Ausgangsgrundstück zerlegen wir Ihnen die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grundstücke nach Ihren Vorgaben und fertigen den Fortführungsentwurf. Der amtliche Fortführungsnachweis wird dann von der Unteren Vermessungsbehörde erstellt und als Fortführungsmitteilung dem Grundbuchamt und den betroffenen Personen bekannt gegeben.

Ingenieurvermessung

Lagepläne nach LBOVVO

Der Lageplan nach LBOVVO ist Bestandteil eines jeden Bauantrags. Der zeichnerische und schriftliche Teil wird auf Grundlage der Baueingabepläne des jeweiligen Architekten gefertigt bzw. berechnet. Der zeichnerische Teil beruht auf Grundlage des Liegenschaftskatasters. Der schriftliche Teil beinhaltet die Berechnung und Prüfung der im Bebauungsplan vorgegeben Kennzahlen.

 

Bauabsteckung/Grobabsteckung

Vor Beginn der Erdarbeiten durch den Bauunternehmer ist es notwendig den Baukörper in der Örtlichkeit abzustecken. Dies erleichtert der Baufirma Vorort die Arbeit und gibt die Sicherheit, dass die Arbeiten punktgenau beginnen können.

Topographische Bestandsaufnahme

Um die Machbarkeit von Bauprojekten planungsrechtlich zu beurteilen ist meistens eine vorherige Topographische Bestandsaufnahme unumgänglich. Sie bietet den Planern einen exakten Höhenverlauf des Geländes in der Örtlichkeit. Von der Geländeaufnahme eines Baugrundstücks bis hin zur Straßenanschlussvermessung haben wir alles in unserem Leistungsspektrum.

 

Schnurgerüsteinmessung/Feineinmessung

Vor Beginn der Rohbauarbeiten ist die Lage eines Gebäudes von einem Sachverständigen für Vermessung einmessen zu lassen. Die Einmessbescheinigung wird von uns an die zuständige Baurechtsbehörde versendet, welche daraufhin die Baufreigabe erteilt.

 

Hydrographische Vermessungen

Ausgestattet mit einem Vermessungsboot in dem ein Echolot und ein hochgenaues GNSS verbaut ist sind wir in der Lage die Tiefe von Gewässern punktgenau zu bestimmen. Seit Jahren gehört es zu unseren Aufgabenbereichen die umliegenden Baggerseen hydrographisch zu vermessen und den Nachweis über die vorgegeben Entnahmemengen und Konzessionsgrenzen des Landratsamtes zu dokumentieren.

Baulandumlegung nach dem Baugesetzbuch

Die Baulandumlegung dient der Erschließung und Neugestaltung, sowohl mit Wohn- als auch mit Gewerbe- und Industrieflächen.

Zweck eines Umlegungsverfahrens ist es, zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

VERMESSUNG KLEIN

 

Amtssitz Durmersheim
Felix Klein

Dipl. Ing. Vermessung
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

 

Draisstraße 1, 76448 Durmersheim

Telefon +(49) 7245-91949-0
info@vermessung-klein.com

Amtssitz Oberhausen
Patrick Klein

Bachelor of Science
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

 

Waghäusler Straße 52, 68794 Oberhausen

Telefon +(49) 7254-4041113
p.klein@vermessung-klein.com

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